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   VGH Bayern, 25.10.2022 - 7 ZB 21.3047   

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VGH Bayern, 25.10.2022 - 7 ZB 21.3047 (https://dejure.org/2022,32213)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.10.2022 - 7 ZB 21.3047 (https://dejure.org/2022,32213)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Oktober 2022 - 7 ZB 21.3047 (https://dejure.org/2022,32213)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    APSO § 12 Abs. 5; APSO § 21
    Prüfungsrücktritt bei bewusste Risikoentscheidung

  • rewis.io

    Prüfungsrecht, erheblicher Verfahrensfehler, Rügepflicht des Prüfling

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2022 - 7 ZB 21.3047
    Dies bedeutet auch, dass die Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache Fragen des Grundrechtsschutzes einbeziehen muss, wenn dazu - wie regelmäßig im Prüfungswesen - Anlass besteht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss v. 25.7.1996 - 1 BvR 638/96 - juris Rn. 15 m.w.N.; Happ in Eyermann, VwGO, § 123 Rn. 48a).
  • VGH Bayern, 07.10.2013 - 7 ZB 13.1220

    Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen; Wiederholungsprüfung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2022 - 7 ZB 21.3047
    Auch die Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats, von Studierenden sei die Kenntnis ihrer Prüfungsordnung zu erwarten (vgl. B.v. 7.10.2013 - 7 ZB 13.1220 - juris Rn. 24) verfängt insoweit nicht.
  • VGH Bayern, 18.03.2020 - 7 ZB 19.1308

    Forderung von Elterngeld für den Besuch einer Ganztagsschule

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2022 - 7 ZB 21.3047
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) setzt voraus, dass die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nichtrevisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, aber klärungsbedürftig und über den zu entscheidenden Fall hinaus bedeutsam ist (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 18.3.2020 - 7 ZB 19.1308 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2022 - 7 ZB 21.3047
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerwG, 16.03.2011 - 6 B 47.10

    Organisatorische Unterstützung eines Hochschullehrers durch die Hochschule

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2022 - 7 ZB 21.3047
    Das Unterlassen eines Beweisantrags ist nur dann unerheblich, wenn sich dem Gericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung auch ohne ausdrücklichen Beweisantrag eine weitere Ermittlung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 16.3.2011 - 6 B 47.10 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2022 - 7 ZB 21.3047
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2022 - 7 ZB 21.3047
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
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